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Entschuldigungsverfahren

  1. Bei Abwesenheit vom Unterricht müssen Sie Ihr Kind vor Beginn des Unterrichts über eine entrechende Eingabe im Schulmanager krankmelden.
     

  2. Eine schriftliche Entschuldigung muss der Schule bzw. dem/der Klassenlehrer/in auf jeden Fall spätestens am dritten Werktag vorliegen. Diese enthält
     

    • den Namen und die Klasse des Kindes (mit Klassenlehrer/in),
       

    • den (voraussichtlichen) Zeitraum der Abwesenheit des Kindes,
       

    • den Grund der Abwesenheit,
       

    • das Datum und die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.
       

Im Rahmen unseren gemeinsamen Erziehungsauftrages weisen wir darauf hin, dass versäumte Klassenarbeiten bei unentschuldigtem Fehlen mit ungenügend (Note 6) bewertet werden müssen.

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